Die baurechtliche Zulassung der Gabionen

Gabionen bestehen aus einem Metallgestell, welches mit einer Steinfüllung gefüllt wird. Hauptsächlich soll es als Sichtschutz dienen und Lärm dämmen. Des Weiteren können die Einsatzmöglichkeiten von Gabionen variieren und je nach Kreativität anders genutzt werden. Was muss beim Kauf der Gabionen beachtet werden und welche rechtlichen Bestimmungen müssen berücksichtigt werden bei dem Aufbau von Gabionen?

Empfehlungen bei den Gabionen
Der Aufbau der Gabionen ist schnell und einfach erledigt, doch es empfiehlt sich bei der Qualität der Gabionen und beim Füllmaterial besser hinzuschauen. Ein kleiner Defekt oder der falsche Aufbau führen schnell dazu, dass die Gabionen sich verbiegen und ineinander fallen. Das kann nicht nur durch den falschen Aufbau passieren, sondern auch durch das Material, welches verwendet wird. Die üblichen Einsatzgebiete und das Material sollten langlebig sein. Die Standardsicherheit beträgt hier mindestens fünfzig Jahre. Ebenso ist die Dauerhaftigkeit und der Korrosionsschutz bei den Gabionen sehr wichtig.

Die Verzinkung muss durch die Füllung und anderen äußerlichen Schaden standhalten und der Oberflächenschutz muss nachträglich jederzeit verbessert werden. Aber schon beim Aufbau und vorsichtigem Befüllen können einzelne Schäden vermieden werden. Eine Sichtkontrolle muss beliebig gewährleistet werden. Doch durch den Kauf der Gabionen bei seriösen Händlern oder sogar bei Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, sollten hier keine Probleme auftauchen. Wer Befürchtungen hat, es doch nicht richtig zu schaffen, kann ebenfalls einen Profi rufen.

Genehmigungen und technische Regeln
Für Gabionen Konstruktionen findet sich in Deutschland momentan keine technischen Regeln. Diese technischen Regeln, auch technische Baubestimmungen sind in allen Bundesländer Deutschland vertreten und geben Auskunft über die Bereiche Baurecht und Anlagensicherheit für Planung, Konstruktion und Bemessung, die auch eingehalten werden müssen. Je nach Bundesland oder sogar Gemeinde können die Bauvorschriften für Gabionen variieren. Nach Auskünften der obersten Baubehörden gibt es momentan keine genaue bauaufsichtliche Zulassung für Gabionen Konstruktionen.

Eine Ausnahme ist jedoch der Punkt in der Liste C der Bauregelliste des DIBT. Er erwähnt, dass für Bauprodukte, die keine technischen Regeln besitzen als Stützelemente bis zu 1,50 Meter eingesetzt werden können. Das bedeutet, dass die Gabionen, die höher als 1,50 Meter sind, unabhängig, ob sie technische Regeln besitzen, eine Zulassung brauchen, um gebaut zu werden. Diese Zulassung kann in der Gemeinde beantragt werden. Die Dauer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und wie viel Arbeit zu tun ist. Im öffentlichen Verkehr, in denen sich Konstruktionen von Gabionen befinden, entfällt diese Zulassung. Hier gelten andere Grundsätze.

Natürlich sollten vor Einbau der Gabionen die Bauschriften gelesen werden, da jedes Bundesland und Gemeinde andere spezielle Vorschriften hat. Ein weiterer Punkt ist ein Gespräch bei den Nachbarn zu suchen, um Probleme zu vermeiden. Gabionen sind eine Geschmackssache und können für manche als leblos und kalt angesehen werden. Darüber hinaus soll auch der Anbau der Gabionenzäune nicht seine Umgebung behindern. Je nach Ort und Landschaft kann es vorkommen, dass möglicherweise ein Blickwinkel eingeschränkt wird oder der Lebensraum von Tieren eingeschränkt wird.