Auf jedes Grundstück gehört ein Schuppen. Ein Bauwerk, das ein Bestandteil der Außenanlagen des Grundstücks ist. Die Größe hängt davon ab, wie groß Haus und Grundstück, versiegelte Fläche und Geometrie des Objektes sind
Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind gerade in diesem Punkt sehr verschieden, was die Genehmigung von Schuppen angeht. Vielfach sind eine Garage oder ein Carport nicht genehmigungspflichtig, ein Schuppen wohl.
Manche Eigenheimer behelfen sich, indem sie eine genehmigungsfreie Garage bauen und diese als Schuppen nutzen.
Das geht jedoch nur auf Grundstücken, bei denen ein einzelnes Haus steht. In einer Reihenhaussiedlung scheint dies unmöglich.
Erstaunlicherweise gestatten jedoch gerade Gemeinden, in denen eine Reihenhaussiedlung genehmigt wurde, auf den einzelnen Grundstücken kleinere Schuppen bis 4 m². Schuppen dieser Größe gibt es, als Gartenhäuser getarnt, in jedem Baumarkt zum Selbstaufbau.
Der Schuppen und sein Fundament
Beim Aufbau eines Gartenhauses ist ein massives Fundament nicht erforderlich. Meist wird dies auch nicht von den Gemeinden genehmigt. Es genügen ein Streifenfundament oder einfach nur Verlegeplatten. Wer ein genehmigungsfreies Gartenhaus (Schuppen) errichtet, muss dies meist ohne massives Fundament tun.
Wichtig bei der Errichtung des Schuppens ist in jedem Fall, dass er deutlich vom Hauptgebäude getrennt ist. Ansonsten zählt er als Anbau zum Gebäude, ist in jedem Fall genehmigungspflichtig, ändert möglicherweise die erlaubte Geschossflächenzahl. Wenn das der Fall ist, wird das gesamte Haus zum illegal errichteten Objekt, da die Baugenehmigung unwirksam wird. Deshalb muss der Schuppen immer Bestandteil der Außenanlage und nicht des Gebäudes sein.
Den Charakter der Außenanlage beachten
Ein Schuppen, einfach so in die Landschaft gestellt, wirkt in der Außenanlage immer störend. Optisch und auch rein praktisch, etwa beim Rasenmähen. Um dies zu vermeiden, muss der Schuppen in Bauart und Bedachung optisch zum Haupthaus passen. Vom Platz her muss er in die Gestaltung der übrigen Außenanlage fließend einbezogen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass, je nach Bauordnung des betreffenden Bundeslandes, bei der Errichtung eines Schuppens Grenzabstände gelten, die einzuhalten sind. Deshalb ist es zum Beispiel nicht möglich, einen Schuppen direkt in die Ecke eines Grundstücks zu bauen. Wer dies nicht beachtet, wird nicht nur Ärger mit dem Nachbarn bekommen, auch mit dem Bauamt der Gemeinde.