Natürlich wird nicht jeder in die mehr oder weniger glückliche Lage gelangen, neben einem eigenen Garten auch noch ein Denkmal sein Eigen nennen zu dürfen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Besitz von Garten beziehungsweise Landeigentum in großem oder kleinen Stil ist nach wie vor einer sehr begrenzten Zahl von betuchten Personen zuzuordnen.
Der herkömmliche Kleinbürger darf sich eines Gartens oder gar eines Denkmals in aller Regel nicht erfreuen. Nichtsdestotrotz sind die Maßnahmen, welche sich als notwendig zum Erhalt und zum Unterhalt von Gartendenkmälern ergeben, äußerst vielfältig.
Maßnahmenstrukturierung im Gartendenkmalschutz
Es gilt in erster Linie Nutzungen und Funktionen einvernehmlich zu lenken. Es existieren etliche Gartendenkmäler, die intensiv für Sportveranstaltungen beziehungsweise für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Eine Schädigung und Übernutzung muss, wie bei „herkömmlichen“ Denkmälern auch, vermieden werden. Das „Altern in Würde“, der kontrollierte Verfall ist zu akzeptieren. » Das Gartendenkmal im eigenen Garten weiterlesen